A1: Änderungen der Schutzvereinbarungen
| Antragsteller*in: | Admin |
|---|---|
| Status: | Modifiziert übernommen |
| Antragshistorie: | Version 1(20.02.2026) |
| Antragsteller*in: | Admin |
|---|---|
| Status: | Modifiziert übernommen |
| Antragshistorie: | Version 1(20.02.2026) Version 3 |
Die Schutzvereinbarungen des BDKJ München und Freising werden wie folgt
geändert. Im Vorwort wird die Definition von Leitungspersonen geändert:
Die Schutzvereinbarungen des BDKJ München und Freising werden bei der nächsten Überarbeitung des Schutzkonzeptes wie folgt verändertgeändert. Im Vorwort wird die Definition von Leitungspersonen geändert:
„In der Schutzvereinbarung reden wir von Leitungspersonen. Damit sind mindestens
gemeint:
Eine Definition von Leitungspersonen und Teilnehmenden für konkrete
Veranstaltungen/Fahrten wird in der jeweiligen
Einladung/Ausschreibung für alle transparent definiert.
Sobald das Schutzkonzept auf Kreis- oder Jugendverbandsebene angewandt wird,
sind die Leitungspersonen äquivalent zur jeweiligen Ebene zu sehen. Das
impliziert dementsprechend in diesem Falle die Vorsitzenden und
Leitungsstrukturen des Kreis- oder Jugendverbandes.
Eine Definition von Leitungspersonen und Teilnehmenden für konkrete Veranstaltungen/Fahrten wird in der jeweiligen
Einladung/Ausschreibung für alle transparent definiert.
Sobald das Schutzkonzept auf Kreis- oder Jugendverbandsebene angewandt wird, sind die Leitungspersonen äquivalent zur jeweiligen Ebene zu sehen. Das impliziert dementsprechend in diesem Falle die Vorsitzenden und Leitungsstrukturen des Kreis- oder Jugendverbandes.
„Wir übernachten grundsätzlich geschlechtergetrennt.
Wir erkennen im BDKJ München und Freising Geschlechtervielfalt an. Dafür wollen
wir auch für alle passende Übernachtungsmöglichkeiten
anbieten. Falls im Dialog mit den Beteiligten keine umsetzbare Lösung gefunden
werden kann, übernachten
wir im Zweifel geschlechtergetrennt in nicht-weiblich und nicht-männlich.
Leitungspersonen und Teilnehmende sollen immer getrennt schlafen, dies gilt
besonders für hauptamtliche Leitungspersonen.
Immer wenn es möglich ist, sollen Ü18 und U18 Personen getrennt übernachten.
Sind die Regeln aufgrund der
räumlichen oder persönlichen Gegebenheiten nicht umsetzbar oder sinnvoll, so
muss dies im Vorhinein mit allen betroffenen
Teilnehmenden und Leitungspersonen abgesprochen werden. Volljährige Paare oder
in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen können auf ihren Wunsch gemeinsam
untergebracht werden, wenn es die Räumlichkeiten ermöglichen.“
„Leitungspersonen duschen nicht gemeinsam mit Teilnehmenden. Es gibt keine
Begründung, dass die Körperpflege zur gleichen
Zeit ohne räumliche Trennung erfolgen muss. Dies kann durch Einzelkabinen oder
räumliche bzw. zeitliche Absprachen umgesetzt
werden. Sofern es räumlich möglich ist, sollen Duschen nicht von außen einsehbar
sein und Einzelkabinen vorhanden sein.
Bei Sammelduschen wird immer geschlechtergetrennt geduscht und immer, wenn es
möglich ist, sollen Ü18 und U18 getrennt
duschen. Wenn möglich werden Bäder und Toiletten den Geschlechtern
”Männlich”/”Weiblich”/”Für Alle” zugeordnet.“
Im Geltungsbereich wird folgender Absatz ergänzt:
Für Großveranstaltungen, gerade wenn diese regelmäßig stattfinden, sollte ein
gesondertes Schutzkonzept bzw. eine Erweiterung von diesem erarbeitet werden.
Dieses wird durch die zuständige Projektleitung in Absprache mit dem
Diözesanvorstand eingesetzt und verantwortet.