Änderungen von A1 zu A1
| Ursprüngliche Version: | A1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert übernommen |
| Eingereicht: | 24.02.2026, 08:44 |
| Neue Version: | A1 (Version 3) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert übernommen |
| Eingereicht: | 08.03.2026, 10:32 |
Titel
Antragstext
In Zeile 4 einfügen:
„In der Schutzvereinbarung reden wir von Leitungspersonen. Damit sind mindestens gemeint:
Nach Zeile 5 einfügen:
- die Mitglieder des BDKJ-Diözesanausschusses,
Von Zeile 7 bis 10:
- Jugendseelsorger*innen
- hauptberufliche und hauptamtliche Mitarbeitende in der Jugendpastoral
- für die konkrete Aktion verantwortliche Personen
alle Personen,
- die bei der konkreten Aktion leitende Aufgaben übernehmen und in ihrer Tätigkeit Verantwortung für Teilnehmende haben“
Eine Definition von Leitungspersonen und Teilnehmenden für konkrete Veranstaltungen/Fahrten wird in der jeweiligen
Einladung/Ausschreibung für alle transparent definiert.
Sobald das Schutzkonzept auf Kreis- oder Jugendverbandsebene angewandt wird, sind die Leitungspersonen äquivalent zur jeweiligen Ebene zu sehen. Das impliziert dementsprechend in diesem Falle die Vorsitzenden und Leitungsstrukturen des Kreis- oder Jugendverbandes.
Von Zeile 12 bis 15 löschen:
„Wir übernachten grundsätzlich geschlechtergetrennt. Verheiratete oder in einer häuslichen Gemeinschaft lebende Paare können
gemeinsam untergebracht werden.
Wir erkennen im BDKJ München und Freising Geschlechtervielfalt an. Dafür wollen
Von Zeile 25 bis 26 einfügen:
muss dies im Vorhinein mit allen betroffenen
Teilnehmenden und Leitungspersonen abgesprochen werden. Volljährige Paare oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen können auf ihren Wunsch gemeinsam untergebracht werden, wenn es die Räumlichkeiten ermöglichen.“
Nach Zeile 37 einfügen:
Im Geltungsbereich wird folgender Absatz ergänzt:
Für Großveranstaltungen, gerade wenn diese regelmäßig stattfinden, sollte ein gesondertes Schutzkonzept bzw. eine Erweiterung von diesem erarbeitet werden. Dieses wird durch die zuständige Projektleitung in Absprache mit dem Diözesanvorstand eingesetzt und verantwortet.
