A1: Änderungen der Schutzvereinbarungen
| Antragsteller*in: | BDKJ in der Region München e.V. |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(20.02.2026) |
| Antragsteller*in: | BDKJ in der Region München e.V. |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(20.02.2026) Version 1 |
Die Schutzvereinbarungen des BDKJ München und Freising werden wie folgt
geändert. Im Vorwort wird die Definition von Leitungspersonen geändert:
„In der Schutzvereinbarung reden wir von Leitungspersonen. Damit sind gemeint:
die Mitglieder des BDKJ-Diözesanvorstands, die Mitarbeiter*innen der BDKJ-
Diözesanstelle, Jugendseelsorger*innen
für die konkrete Aktion verantwortliche Personen alle Personen, die bei der
konkreten Aktion leitende Aufgaben übernehmen
und in ihrer Tätigkeit Verantwortung für Teilnehmende haben“
„Wir übernachten grundsätzlich geschlechtergetrennt. Verheiratete oder in einer
häuslichen Gemeinschaft lebende Paare können
gemeinsam untergebracht werden.
Wir erkennen im BDKJ München und Freising Geschlechtervielfalt an. Dafür wollen
wir auch für alle passende Übernachtungsmöglichkeiten
anbieten. Falls im Dialog mit den Beteiligten keine umsetzbare Lösung gefunden
werden kann, übernachten
wir im Zweifel geschlechtergetrennt in nicht-weiblich und nicht-männlich.
Leitungspersonen und Teilnehmende sollen immer getrennt schlafen, dies gilt
besonders für hauptamtliche Leitungspersonen.
Immer wenn es möglich ist, sollen Ü18 und U18 Personen getrennt übernachten.
Sind die Regeln aufgrund der
räumlichen oder persönlichen Gegebenheiten nicht umsetzbar oder sinnvoll, so
muss dies im Vorhinein mit allen betroffenen
Teilnehmenden und Leitungspersonen abgesprochen werden.“
„Leitungspersonen duschen nicht gemeinsam mit Teilnehmenden. Es gibt keine
Begründung, dass die Körperpflege zur gleichen
Zeit ohne räumliche Trennung erfolgen muss. Dies kann durch Einzelkabinen oder
räumliche bzw. zeitliche Absprachen umgesetzt
werden. Sofern es räumlich möglich ist, sollen Duschen nicht von außen einsehbar
sein und Einzelkabinen vorhanden sein.
Bei Sammelduschen wird immer geschlechtergetrennt geduscht und immer, wenn es
möglich ist, sollen Ü18 und U18 getrennt
duschen. Wenn möglich werden Bäder und Toiletten den Geschlechtern
”Männlich”/”Weiblich”/”Für Alle” zugeordnet.“
Wie wir beim Ankommen im Jugendhaus gemerkt haben, gibt es Probleme in der praktischen Umsetzung der Schutzvereinbarungen.