A2: Einrichtung eines AK Weiterentwicklung Schutzkonzept des BDKJ München und Freising
| Antragsteller*in: | Diözesanvorstand |
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| Antragshistorie: | Version 1(20.02.2026) |
| Antragsteller*in: | Diözesanvorstand |
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| Antragshistorie: | Version 1(20.02.2026) Version 1 |
Die Diözesanversammlung des BDKJ München und Freising möge beschließen:
Es wird ein Arbeitskreis „Weiterentwicklung Schutzkonzept“ eingerichtet. Der AK
ist offen für alle Mitglieder der Untergliederungen
und Jugendverbände des BDKJ. Er ist unbefristet eingerichtet. Mitglieder des
Arbeitskreises müssen die Grundlagenschulung
Prävention besuchen/besucht haben.
Geleitet wird der AK von dem*der zuständigen Diözesanvorsitzende*n. Der BDKJ
Diözesanvorstand wird beauftragt zu erwirken,
dass der*die Präventionsbeauftrage*r des EJA den Arbeitskreis inhaltlich
begleitet.
- Der AK beschäftigt sich inhaltlich mit dem institutionellen Schutzkonzept des
BDKJ München und Freising, beschäftigt sich mit
Hürden sowie Unklarheiten und erarbeitet konkrete Änderungsvorschläge
- Der AK berät und begleitet den BDKJ-Diözesanvorstand im Rahmen des
Qualitätsmanagements des institutionellen Schutzkonzepts
- Der AK berichtet jährlich auf der Diözesanversammlung
- Der AK berichtet jährlich auf der Diözesanversammlung und stellt ggf. einen Antrag zur Änderung/Ergänzung des Schutzkonzepts
- Der AK berichtet jährlich auf der Diözesanversammlung
Die Letztverantwortung und Rechenschaftspflicht für das Institutionelle
Schutzkonzept sowie dessen Implementierung verbleibt
beim Diözesanvorstand.
Die Letztverantwortung und Rechenschaftspflicht für das Institutionelle Schutzkonzept sowie dessen Implementierung verbleibt
beim Diözesanvorstand.
Der AK bereitet einen inhatlichen Teil zum Schutzkonzept für die Diözesanversammlung im Herbst 2026 vor.
Die bisherige Befassung mit dem Schutzkonzept hat deutlich gemacht, dass die Perspektive des Diözesanvorstands allein nicht ausreicht, um die Qualität, Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit des Schutzkonzepts umfassend zu bewerten. Es hat sich vielmehr gezeigt, dass es gewinnbringend ist, wenn weitere Personen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Blickwinkeln in den Prozess einbezogen werden und das Schutzkonzept kritisch begleiten, reflektieren und weiterdenken. Ein Arbeitskreis kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, indem er insbesondere die praktische Anwendbarkeit, bestehende Herausforderungen sowie mögliche Weiterentwicklungen in den Blick nimmt.
Dabei ist ausdrücklich festzuhalten, dass der Arbeitskreis kein Ersatz für das Gremium der Vertrauenspersonen darstellt. Beide Strukturen verfolgen unterschiedliche Aufgabenprofile und erfüllen jeweils eigenständige, klar voneinander abgegrenzte Funktionen. Während das Gremium der Vertrauenspersonen andere inhaltliche und strukturelle Schwerpunkte hat, versteht sich der Arbeitskreis als ergänzendes, unterstützendes Gremium im Prozess der Weiterentwicklung und Umsetzung des Schutzkonzepts. Eine Mitgliedschaft in beiden Gremien ist möglich und kann aufgrund der unterschiedlichen Rollen und Perspektiven als sinnvoll und bereichernd angesehen werden.