| Antragsteller*in: | BDKJ in der Region München e.V. |
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A5: Initiativantrag: Änderung der Schutzvereinbarungen
Antragstext
Die Schutzvereinbarungen des BDKJ München und Freising werden wie folgt
geändert.
Im Vorwort wird die Definition von Leitungspersonen geändert:
„In der Schutzvereinbarung reden wir von Leitungspersonen. Damit sind gemeint:
- alle Personen, die bei der konkreten Aktion leitende Aufgaben übernehmen
und in ihrer Tätigkeit Verantwortung für Teilnehmende haben“
„Wir übernachten grundsätzlich geschlechtergetrennt. Verheiratete oder in einer
häuslichen Gemeinschaft lebende Paare können gemeinsam untergebracht werden.
Wir erkennen im BDKJ München und Freising Geschlechtervielfalt an. Dafür wollen
wir auch für alle passende Übernachtungsmöglichkeiten anbieten. Falls im Dialog
mit den Beteiligten keine umsetzbare Lösung gefunden werden kann, übernachten
wir im Zweifel geschlechtergetrennt in nicht-weiblich und nicht-männlich.
Leitungspersonen und Teilnehmende sollen immer getrennt schlafen, dies gilt
besonders für hauptamtliche Leitungspersonen. Immer wenn es möglich ist, sollen
Ü18 und U18 Personen getrennt übernachten. Sind die Regeln aufgrund der
räumlichen oder persönlichen Gegebenheiten nicht umsetzbar oder sinnvoll, so
muss dies im Vorhinein mit allen betroffenen Teilnehmenden und Leitungspersonen
abgesprochen werden.“
„Leitungspersonen duschen nicht gemeinsam mit Teilnehmenden. Es gibt keine
Begründung, dass die Körperpflege zur gleichen Zeit ohne räumliche Trennung
erfolgen muss. Dies kann durch Einzelkabinen oder räumliche bzw. zeitliche
Absprachen umgesetzt werden. Sofern es räumlich möglich ist, sollen Duschen
nicht von außen einsehbar sein und Einzelkabinen vorhanden sein. Bei
Sammelduschen wird immer geschlechtergetrennt geduscht und immer, wenn es
möglich ist, sollen Ü18 und U18 getrennt duschen. Wenn möglich werden Bäder und
Toiletten den Geschlechtern ”Männlich”/”Weiblich”/”Für Alle” zugeordnet.“
Begründung
Wie wir beim Ankommen im Jugendhaus gemerkt haben, gibt es Probleme in der praktischen Umsetzung der Schutzvereinbarungen
